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   BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01   

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https://dejure.org/2002,3528
BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01 (https://dejure.org/2002,3528)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2002 - 4 StR 520/01 (https://dejure.org/2002,3528)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 4 StR 520/01 (https://dejure.org/2002,3528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 StGB-DDR; § 21 Abs. 1 und Abs. 3 StGB-DDR; § 177 Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. Art. 315 EGStGB
    Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch); Gesamtvergleich

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung nach StGB-DDR - Versuchte Vergewaltigung - Verfahrensrügen - Sachrügen - Rücktritt vom Versuch

  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB-DDR § 64; ; StGB-DDR § 21 Abs. 1; ; StGB-DDR § 21 Abs. 3; ; StGB-DDR § 122 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB-DDR § 121 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen den Versuchsarten; Rücktritt bei der versuchten Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 168
  • NJ 2002, 378
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts ist maßgeblich, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGHSt 39, 221, 227f.; 35, 90, 93).

    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (BGHSt - GS - 39, 221, 228; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00).

  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 1/97

    Strafbefreiender Rücktritt vom Vergewaltigungsversuch bei Erschöpfung des Täters

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
    Der freiwillige Verzicht auf eine ohne weitere Zäsur als noch möglich erkannte Tatbestandsverwirklichung, auch wenn sie über den ursprünglichen Tatplan hinausgeht, reicht zum strafbefreienden Rücktritt vom unbeendeten - dann nicht etwa fehlgeschlagenen - Versuch aus (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 259 m.w.N.).

    Der Senat schließt aus, daß solches noch festzustellen ist, so daß dem Angeklagten ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Vergewaltigung zuzubilligen ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 259).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts ist maßgeblich, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGHSt 39, 221, 227f.; 35, 90, 93).
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
    Da die Tatzeiten der in der ehemaligen DDR begangenen Delikte vor dem 3. Oktober 1990 liegen, ist gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. Art. 315 EGStGB i.d.F. des Einigungsvertrages in einem Gesamtvergleich zu prüfen, ob bei konkreter Betrachtungsweise die Vorschriften des Strafrechts der DDR oder die Vorschriften des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland die dem Angeklagten günstigere Beurteilung zulassen (vgl. BGHSt 37, 320, 322).
  • BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter,

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (BGHSt - GS - 39, 221, 228; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00).
  • BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97

    Oralverkehr - § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit,

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, daß der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere erzwungene sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Geschehen auf dem Balkon und dasjenige in der Küche als natürliche Handlungseinheit anzusehen und daher tateinheitlich verknüpft sind (s. bereits BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, NStZ 1997, 385; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere

    Hiernach reicht der freiwillige Verzicht auf eine ohne weitere Zäsur als noch möglich erkannte Tatbestandsverwirklichung, auch wenn sie über den ursprünglichen Tatplan hinausgeht, zum strafbefreienden Rücktritt vom unbeendeten (dann nicht etwa fehlgeschlagenen) Versuch aus (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGH NStZ-RR 1997, 259; 2002, 168; jeweils m.w.N.).

    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, dass der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385; NStZ-RR 2002, 168; s. auch BGH StV 1996, 372).

  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Denn ein Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so dass ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Der freiwillige Verzicht auf eine ohne weitere Zäsur als noch möglich erkannte Tatbestandsverwirklichung reicht zum strafbefreienden Rücktritt vom unbeendeten - dann nicht etwa fehlgeschlagenen - Versuch aus (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 259; 2002, 168, jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn der Taterfolg aus Sicht des Täters mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr erreicht werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Beschluss vom 29. Januar 2002 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168, 169; Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 476/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rücktritt vom Versuch; Freiwilligkeit;

    Soweit das Landgericht darauf abstellt, dass der Angeklagte sodann das Kind auf andere, die Qualifikation des § 176a StGB nicht erfüllende Weise missbraucht hat, ändert dies an der Beurteilung der Rücktrittsfrage nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168).
  • BGH, 03.05.2002 - 2 StR 139/02

    Fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit

    Anders als in dem vom Generalbundesanwalt angeführten Fall (BGH, Beschluß vom 29. Januar 2002 - 4 StR 520/01) ist der Tatrichter hier ersichtlich davon ausgegangen, daß der Angeklagte zumindest aus subjektiven Gründen zur Anwendung stärkerer Gewalt außerstande war.
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Taterfolg aus Sicht des Täters mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr erreicht werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19.05.1993, Az. GSSt 1/93; Urteil vom 30.11.1995, Az. 5 StR 465/95; Beschluss vom 29.01.2002, Az. 4 StR 520/01; Urteil vom 15.09.2005, Az. 4 StR 216/05; Urteil vom 19.05.2010, Az. 2 StR 278/09; Urteil vom 25.10.2012, Az. 4 StR 346/12), wobei es auf die Sicht des Täters unmittelbar nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont) ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.05.2014, Az. 4 StR 105/14).
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